Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der
Mitglieder sowie die Beitragshöhe.

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der
    Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin
    festgelegt werden.

Mitgliederbeiträge werden ausschließlich über SEPA Lastschrift eingezogen. Der volle Jahresbeitrag
wird für alle beitragspflichtigen Mitglieder spätestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres
abgebucht.

Beitragshöhe:

Beitragsart Personenkreis Jahresbeitrag
beitragspflichtig Personen mit erteiltem gültigem SEPA Mandat 60,‐ EUR
beitragsfrei Personen ohne erteiltes SEPA Mandat kein

 

Die Mitglieder sind verpflichtet, etwaige Anschriften‐ und Kontenänderungen umgehend schriftlich
(Email oder neuer Antrag) dem Vorstand des Vereins mitzuteilen.

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie
gilt bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

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